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Die Berner Bürokratie und ihre
“SAUBEREN KRITERIEN “
Tierschützer werden bestraft gewerbemässige Tierschänder um so mehr belohnt!

Geschätzte Tierfreunde

Zur Information lesen Sie bitte die 3 Artikel im “Tagblatt der Stadt Zürich“ über die Tragödie meiner stummelrutigen Mischlingshündin THERESA, die wegen Beamtenwillkür (Amtsschimmel vor gesundem Menschenverstand!) nicht in die Schweiz einreisen durfte. Die Hündin hatte keine kriminelle Vergangenheit und gültige Einreisedokumente mit Impfpass waren auch vorhanden!

Grund der Rückweisung: THERESA’S Rute wurde aus unbekannten Gründen bis auf ca. 8 cm abgetrennt. Vielleicht durch einen Unfall, möglicherweise von Raufereien mit anderen Hunden – wer weiss………? Sicher ist, dass einem Strassenmischling in Bulgarien der Schwanz niemals zu kosmetischen Zwecken coupiert würde.

Für Tierschützer gibt es in der scheindemokratischen Schweiz keinen Spielraum um einem heimatlosen Strassenhund mit zu kurzem Schwänz-chen ein neues Zuhause zu ermöglichen! Dafür lässt man an den grünen Grenzen rund um die Schweiz jeden, im Ausland gekauften, willkürlich an Schwanz und Ohren coupierten Rassenhund ohne Probleme einreisen!

Gemäss Bundes Veterinäramt in Bern brauchen wir saubere Kriterien, die für alle gelten. Aber unsere Erfahrungen zeigen immer wieder, dass saubere Kriterien eben nicht für alle gelten!

Was das Coupieren und Verstümmeln von Tieren betrifft, hat das BVET ein Zweiklassensystem geschaffen, das einerseits verbietet, Haustieren die Ruten und Ohren abzutrennen oder zu kürzen, was selbstverständlich im Sinne des Tierschutzes ist, andererseits jedoch erlaubt das Gesetz, dass jährlich 1,3 Millionen Ferkel ohne Narkose kastriert werden, dass Kälbern unter 2 Monaten die Hörner ohne Betäubung abgebrannt werden dürfen, dass in der Hennenhaltung die Schnabelkürzmaschine eingesetzt werden darf, die oft die Zunge der armen Tiere gleich mit kürzt, so dass die Hennen unter grossen Schmerzen fressen müssen. Es ist auch erlaubt, Ferkeln das Ringelschwänzchen abzuschneiden, also zu coupieren. Da stellt sich die Frage: Sind sich die erbarmungslosen Bürokraten in Bern bewusst, dass Nutztiere gleich wie Haustiere Schmerzen empfinden, wenn sie verstümmelt werden?

Wir werden laufend mit der Tatsache konfrontiert, dass in der "zivilisierten" Schweiz die Gesetze dem Schutz der Tierschänder dienen und leider nicht dem Schutz der Tiere. Tierschützer werden bestraft, während Tierschänder in den meisten Fällen straffrei davonkommen. Ausnahmebewilligungen werden nur an gewerbemässige Tierquäler erteilt um die Lebensqualität ihrer Tiere so drastisch hinunterzufahren, dass der Tod nicht selten eine Erlösung für die armen Geschöpfe ist.

Der Bürger ist gezwungen, diese Tragödien über die Steuern mitzu-finanzieren.

Betreffend der Hündin THERESA solidarisierte sich die öffentliche Meinung mit uns. Hunderte von Bürgerinnen und Bürger waren zu tiefst empört über den negativen Entscheid aus Bern und protestierten dort mit Briefen, Faxen, Emails und Telefonanrufen.

Für Grenz- und Amtstierärzte in Deutschland, wo THERESA Asyl und eine neue Heimat fand, war der Entscheid aus Bern unverständlich. Einige meinten: “Wir verstehen unsere Kollegen in der Schweiz nicht! Haben die keine anderen Probleme?“

Animal Life Schweiz
Dora hardegger
Dora Hardegger

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